Fragen und Antworten zur IHK-Mitgliedschaft

Fragen und Antworten zur IHK-Mitgliedschaft
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Was tut die IHK für ihre Mitgliedsunternehmen?

Jedes Unternehmen profitiert von der Arbeit der IHK – direkt oder indirekt und oft auch, ohne es zu wissen. Wenn die IHK dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung in die Innenstadt verbessert wird, ist das gut für jeden, der dort ein Geschäft hat. Von sachkundigen Gutachten der IHK bei schwierigen öffentlichen Investitionsentscheidungen hat jeder einen Nutzen, der in der betreffenden Region seinen Geschäften nachgeht. Die Arbeit der IHK nutzt auch jedem, der zum Beispiel einen Kaufmann für Büromanagement oder eine Mediengestalterin Digital und Print einstellt.

Die IHKs nehmen jedes Jahr über 500.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab und sorgen für eine solide Ausbildung. Im Dialog mit politischen Entscheidern drängen sie zum Beispiel auf niedrige Steuer- und Abgabelasten, Abbau von Bürokratie und/oder erträgliche Umweltauflagen. 

Darüber hinaus bietet die IHK ganz konkrete Dienstleistungen an:

  • Existenzgründungsberatung
  • Erteilung von Rechtsauskünften und Steuertipps
  • Unterstützung beim Knüpfen ausländischer Geschäftskontakte

Warum gibt es die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK?

Die Pflichtmitgliedschaft ist Voraussetzung für eine wirksame Selbstverwaltung der Wirtschaft: Vielfältige Aufgaben nehmen die IHKs anstelle des Staates wahr. Sie stellen Ursprungszeugnisse und Carnets aus, nehmen Prüfungen ab und vereidigen Sachverständige, führen gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte durch, wirken bei der Bestellung von Handelsrichtern mit, registrieren Öko-Standards und erfüllen gesetzlich festgelegte Informationspflichten. 

Würde der Staat diese Aufgaben selbst wahrnehmen, so bekämen die Unternehmen dies nicht nur durch höhere Steuern und Abgaben zu spüren, sie müssten zudem auf Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesen Angelegenheiten verzichten. 

Auch die politische Funktion der IHKs als Interessenvertretung lebt von einer breiten Basis: Nur wenn alle Unternehmen Mitglied sind, können die IHKs das Interesse aller Gewerbetreibenden vertreten.

Wie wird die Höhe der IHK-Mitgliedsbeiträge festgesetzt?

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheiden die Vollversammlungen der einzelnen IHKs. Das System ist überall gleich: Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag und Umlage. Den nach Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelten Grundbeitrag muss – mit Ausnahme der befreiten Kleinunternehmen und Existenzgründer – jeder zahlen. Die Umlage orientiert sich dagegen an den Erträgen der Unternehmen.

Die 79 IHK-Bezirke Deutschlands unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftskraft. Die gesetzlichen Aufgaben müssen aber überall gleich erfüllt werden. Das führt zu regionalen Unterschieden bei den Beiträgen.

Von der Beitragspflicht freigestellt sind Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Jahresbeitrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro – nicht überschreitet. 

Darüber hinaus sind natürliche Personen, die selbstständig tätig werden, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 25.000 Euro – nicht überschreitet.

Welchen Einfluss haben kleine und mittlerer Unternehmen innerhalb der IHK?

Jedes IHK-Mitglied, egal, ob Großunternehmen, der kleine Gemüsehandel oder der Taxiunternehmer, hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Beitrags und von der Größe des Unternehmens. So sind die IHKs ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur: Alle Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind in ihren Gremien vertreten. 

In den Vollversammlungen, also den „Parlamenten“ der IHKs, sind die verschiedenen Gewerbegruppen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung repräsentativ vertreten. Dabei wird auch dafür Sorge getragen, dass kleine Gewerbetreibende dabei sind: Mehr als die Hälfte der in den Vollversammlungen der IHKs vertretenen Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeitende. 

Selbstverwaltung der Wirtschaft – ein starkes Stück Unternehmerfreiheit?

Die IHKs, die ältesten Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, sichern unternehmerische Grundrechte: die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung und die Gewährleistung des Eigentums.

Werden Sie aktiv!

Überall setzt sich die Auffassung durch, dass der Staat nur die Aufgaben wahrnehmen soll, die Dritte nicht wahrnehmen können. Durch die IHKs regelt die Unternehmerschaft einen großen Teil der sie betreffenden Aufgaben und Rechte selbst.

Je mehr Unternehmen sich in ihrer IHK nicht nur als Pflichtmitglied verstehen, sondern sich aktiv für ihre Grundrechte engagieren, desto größer wird der Einfluss der Wirtschaft auf den politischen Willensbildungsprozess.