Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler und -berater
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Versicherungsvermittler ist, wer gewerbsmäßig für seine Kunden Versicherungsschutz beschafft, ausstattet oder abwickelt, ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein. Für seine Tätigkeiten erhält er von den Versicherungsnehmern regelmäßig eine Provision.

Versicherungsberater dagegen dürfen von Versicherungsunternehmen keinerlei wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sie werden ausschließlich von ihren Kunden auf Honorarbasis vergütet.

Wie aber wird man selbstständiger Versicherungsvermittler oder -berater? Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für diese Tätigkeit erfüllen müssen.

Erlaubnis und Registrierung

Als Versicherungsvermittler oder -berater dürfen Sie nur tätig werden,
wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie
eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.

Ausnahme: Gebundene Vermittler

Gebundene Vermittler benötigen keine Erlaubnis. Diese werden über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister eingetragen.

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK“ führen wir in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durch. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der IHK Düsseldorf.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Versicherungsvermittler muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 1.300.380 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen die Mindestversicherungssummen 1.564.610 Euro pro Schadensfall und 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres betragen.

Weiterbildungsverpflichtung

Alle Versicherungsvermittler und -berater sowie die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich mindestens 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. In welcher Form diese Weiterbildung erfolgen kann und ob beziehungsweise wie dies nachzuweisen ist, ist in der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Von der Weiterbildungsverpflichtung sind lediglich die produktakzessorischen Vermittler sowie Annexvermittler ausgenommen.

Nachweise und Unterlagen zur Weiterbildung müssen Sie fünf Jahre aufbewahren. Nur nach Aufforderung müssen Sie sich gegenüber der IHK zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung erklären.

Nähere Informationen zur Weiterbildungspflicht finden Sie in den vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten FAQs.

Voraussetzungen

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.

Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind dafür erforderlich:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB (Bürgerbüro)
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9 (Bürgerbüro)
  3. Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt des Wohnsitzes)
  4. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
  5. Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht des Wohnsitzes)
  6. Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  7. Sachkundenachweis
    - Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK
      oder
    - „Alte-Hasen-Regelung“ ununterbrochene Tätigkeit als Vermittler/Berater seit dem
      31.08.2000 oder
    - Gleichgestellte Berufsqualifikation (http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html)

Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:

Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; 3 und 7. Befindet sich die juristische Person in Gründung oder ist gerade erst im Handelsregister eingetragen (maximal 1 Monat), so sind die Nachweise wie folgt zu beantragen: Für die juristische Person Nr. 6. Für den/die gesetzlichen Vertreter: 1; 2; 3; 4; 5 und 7.

Antragsformulare

Online Antragstellung

Über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW können Sie den Antrag nach § 34 d GewO online stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen.

Gebühren

Nach der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein sind mit dem Eingang eines Antrags folgende Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid.

Antrag

Gebühr

Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler oder -berater

233,00 €

Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Vermittler

119,00 €

Registrierung Gewerbetreibender

60,00 €

Registrierung Angestellter

15,00 €

Änderung der Registerdaten

25,00 €

Ergänzung weiterer EU-Staaten

26,00 €