Handelsregistereintragungen

Handelsregistereintragungen
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Sie fragen sich, ob und wie Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wird? Entscheidend ist zunächst, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen.

Dies hängt von vielen Faktoren ab:

  • Werden Sie alleine oder mit mehreren tätig?
  • Welche Größe wird Ihr Unternehmen haben?
  • Bestehen Risiken, sodass Sie sich vor einer privaten Haftung schützen wollen?
  • Welche steuerlichen Folgen hat die Rechtsformwahl?

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem individuellen Gespräch. Ansprechpartner ist Sebastian Greif (sebastian.greif@mittlerer-niederrhein.ihk.de; 02151 635-410) 

Eine wichtige Entscheidung bei der Eintragung im Handelsregister ist die Firma, also der Name des im Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr immer ihren Vor- und Zunamen angeben, dürfen zusätzlich aber eine Geschäftsbezeichnung führen.

Möchten Sie eine Firma in das Handelsregister eintragen lassen oder eine bereits eingetragene Firma ändern?

Die im Handelsregister eingetragene Firma muss Kennzeichnungskraft besitzen, darf keine irreführenden Angaben haben und muss sich von am Ort bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.

Da sich unser Prüfungsumfang nicht auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, auch selbst nach dem Wunschfirmennamen zu recherchieren und nach gleich oder ähnlich klingenden Bezeichnungen zu suchen. Schauen Sie insbesondere ins Handelsregister und Markenregister.

Um eine rasche Eintragung im Handelsregister zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Bestätigung der IHK beim zuständigen Registergericht mit einzureichen.

Ihre Angaben

Welche IHK ist zuständig?
Unter https://www.kammerfinder.de können Sie den Sitz der Firma eingeben und finden die für Sie zuständige IHK.
Bemerkung