Bebauungsplan Nr. OE 4a, 1. Ergänzung "Vitusstraße-Gurtfeld"

Fristende: 16.08.2022

Bebauungsplan Nr. OE 4a, 1. Ergänzung "Vitusstraße-Gurtfeld"
© Gemeinde Grefrath

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Grefrath beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 15.07.2022 bis einschließlich 16.08.2022 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Grefrath einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 05.08.2022 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.