Erstberatung für ukrainische Geflüchtete

Erstberatung für ukrainische Geflüchtete
© IHK Mittlerer Niederrhein

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Stand: 15.06.2022

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bietet eine neue Service-Leistung an: die „Erstberatung für ukrainische Geflüchtete“. Damit soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen bei den Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird schriftlich vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Als Erste hat jetzt Anastasiia Slobodian diesen neuen Service in Anspruch genommen Sie hat an einem Erstberatungscheck der ausländischen Berufsqualifikation teilgenommen und kann sich mithilfe der Ersteinschätzung nun bewerben.

„Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe, die viele Menschen dazu bewegt, zu uns nach Deutschland zu kommen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Umso wichtiger sei es, den geflüchteten Menschen so viel Unterstützung wie möglich zukommen zu lassen. Zumal das Interesse der Unternehmen groß sei. „Wir stehen gemeinsam mit den Unternehmen in den Startlöchern“, versichert Steinmetz. Allerdings gebe es rund um den Einstellungsprozess viele für Unternehmen relevante Fragen. „Unternehmen, die sich über das Thema informieren möchten oder konkrete Unterstützung benötigen, finden bei uns Hilfe.“

Unterdessen plant Anastasiia Slobodian ihr weiteres Vorgehen. „Dabei haben wir gemeinsam verschiedene Möglichkeiten besprochen“, erklärt Nadine Hennig, Anerkennungsberaterin und Ansprechpartnerin für die neue Serviceleistung. So könnte sich die 23-Jährige ihren Abschluss anerkennen lassen, ein Studium beginnen oder einen Abschluss in der höheren Berufsbildung zum Handelsfachwirt anstreben. In der Ukraine hat Anastasiia Slobodian innerhalb von 18 Monaten ein Studium absolviert, das einem Berufsbild im Einzelhandel entspricht.

Im Erstberatungsscheck erhalten die Ratsuchenden eine zweiseitige Bescheinigung mit Angaben zum Referenzberuf und Arbeitserfahrung. „Damit sollen sie ihren Abschluss besser kategorisieren können – das macht es auch potenziellen Unternehmen leichter“, sagt Hennig. Sie betont: „Der Erstberatungsscheck soll aber keine Gleichwertigkeitsüberprüfung ersetzen und ist eine unverbindliche Ersteinschätzung.“

Unternehmen und Ratsuchende finden hier Unterstützung:

Nadine Hennig, IHK-Prüfungskoordinatorin, Tel. 02161 241-119, E-Mail: nadine.hennig@mittlerer-niederrhein.ihk.de

David Pfeil, Willkommenslotse bei der IHK Ausbildungs-GmbH, Tel. 02131 9268-557, E-Mai: David.Pfeil@mittlerer-niederrhein-gmbh.ihk.de

Eine Download-Checkliste „So gelingt der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz“ ist auf der Seite des „Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ zu finden: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

BILDUNTERSCHRIFT
Anastasiia Slobodian (2.v.r.) aus der Ukraine hat als erste den neuen IHK-Service in Anspruch genommen und an einem Erstberatungscheck der ausländischen Berufsqualifikation teilgenommen. IHK-Geschäftsführerin Daniela Perner (l.), Prüfungskoordinatorin Nadine Hennig (2.v.l.) und Mono Kowalczyk (r.), Leiterin Ausbildung, haben ihr die entsprechenden Bescheinigungen überreicht. Foto: IHK