Personenbezogene Embargomaßnahmen

Personenbezogene Embargomaßnahmen
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Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 nimmt die Europäische Union am Kampf gegen den internationalen Terrorismus teil. Durch mehrere Rechtsverordnungen, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Auch soll verhindert werden, dass diese neue Ressourcen erhalten.

Nicht nur den Terroristen und ihnen nahestehende Personen bzw. Personenvereinigungen etc. sind von diesen Maßnahmen betroffen. Durch die in den vergangenen Jahren verstärkt aufgetretenen Krisen, wie dem „Arabischen Frühling“ aber auch aktuell der Ukraine-Krise, sind ebenfalls Personenembargos durch die Europäische Union erlassen worden, die Unternehmen im Rahmen ihrer Auslandsgeschäfte zu berücksichtigen haben.

Aufgabe der Unternehmen

Auf Grundlage der EU-Verordnungen verpflichten sich Unternehmen, durch innerbetriebliche Maßnahmen wirksam zu verhindern, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen, ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen sowie Personen, Personengesellschaften, Organisationen und Unternehmen auf der Grundlage von EU-Länderembargo-Verordnungen aufgebaut oder unterhalten werden.

Grundlage hierfür sind sogenannte ,,Sanktionslisten", die ständig aktualisiert werden. Sie enthalten Namen von Terroristen sowie Terrororganisation sowie sonstigen Organisationen, Personen sowie Unternehmen und werden regelmäßig in den Amtsblättern der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Listen sind verbindlich.

Neben dem Verbot der Lieferung von Gütern an die in den Sanktionslisten genannten Personen und Organisationen dürfen diesen weder direkt noch indirekt Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Zu beachten ist dabei, dass es sich hierbei um Embargomaßnahmen gegenüber Organisationen, Einzelpersonen und Einrichtungen ungeachtet deren Herkunft, Sitz oder Wohnort handelt. Daher sind nicht nur ausländische sondern auch inländische Geschäftsbeziehungen bis hin zu den eigenen Unternehmensbereichen zu überprüfen.

Sanktionslisten

Die Europäische Union hat im Internet eine Datenbank eingerichtet, in der alle Informationen über mutmaßliche terroristische Gruppierungen, Organisationen und Personen aufgeführt sind, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen. Eine länderbezogene Anfrage kann über die EU-Datenbank, der Sanctions Map, durchgeführt werden.

Das Justizportal des Bundes und der Länder bietet ein einfaches Abfragemodul im Internet an, dass als Alternative zu bestehenden Softwareangeboten gerade auch für kleine Unternehmen eine gute Grundlage bietet, ihren oben erwähnten Pflichten im geeignetem Maße nachzukommen. Die kostenfreie Finanz-Sanktionsliste ist online abrufbar.

Zuständige Behörden

Zuständige Überwachungsbehörde ist für den Zahlungsverkehr die Bundesbank mit den jeweiligen Hauptverwaltungen, für alle anderen Bereiche das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zu den Finanzsanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus informiert die Deutsche Bundesbank im Internet.

Für allgemeine Fragen zu den Embargomaßnahmen im Warenverkehr steht das BAFA in Eschborn zur Verfügung unter der Telefonnummer 06196 908-0.

Für sonstige Auskünfte im Zusammenhang mit den Antiterrormaßnahmen steht im Bundeswirtschaftsministerium, Berlin, das Referat V B 2 unter der Telefonnummer 030 2014-9 zur Verfügung.