Schweiz: Einfuhrsteuer bei Versandhandel

Schweiz: Einfuhrsteuer bei Versandhandel
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Seit dem 1. Januar 2019 unterliegen ausländische Versandhandelsunternehmen der schweizerischen Einfuhrsteuer, wenn sie pro Jahr mehr als 100.000 Schweizer Franken (CHF) Umsatz aus Kleinsendungen erwirtschaften. Als Kleinsendungen gelten in der Schweiz Warenlieferungen, deren Einfuhrsteuerbetrag 5 CHF oder weniger beträgt. Aus wirtschaftlichen Gründen werden Abgaben bis zu dieser Höhe nicht erhoben.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat zu dieser Änderung einen detaillierten Artikel mit Schaubildern erstellt.

Für alle Fragen rund um das Thema Steuern in der Schweiz steht Ihnen die Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK Schweiz) gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Beratung durch die AHK gegebenenfalls Kosten anfallen können.