DIHK Merkblatt zum Redispatch 2.0

DIHK Merkblatt zum Redispatch 2.0
© Björn Wylezich/Adobe Stock

Zum Start des Redispatch 2.0 am 01.10.2021 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein Merkblatt mit Hintergründen und Informationen für Unternehmen veröffentlicht. Betroffen sind Unternehmen, die Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung über 100 kW betreiben.

Was sind Redispatch-Maßnahmen?

Um die Netzfrequenz in Deutschland dauerhaft stabil zu halten, müssen die Netzbetreiber oftmals in die Fahrweise von Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Das Anpassen der aktuellen Leistung dieser Anlagen wird als Redispatch bezeichnet. Aus §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergibt sich die Höhe der Entschädigung für entgangene Einnahmen der Anlagenbetreiber. Der bilanzielle Ausgleich erfolgt dabei über den Übertragungsnetzbetreiber bzw. Anschlussnetzbetreiber.

Redispatch 2.0

Bisher wurden ausschließlich konventionelle Anlagen für Redispatch-Maßnahmen genutzt. In Zukunft können durch den Start des Redispatch 2.0 im Oktober 2021 auch Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Speicheranlagen herangezogen werden, sofern sie eine Leistung über 100 kW aufweisen oder vom Netzbetreiber gesteuert werden können.

Alle Anlagen, die eine entsprechende installierte Leistung aufweisen, müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am Redispacth 2.0 einhalten. Folgende Aufgaben sind von Anlagenbetreibern bis zum 01.10.2021 nun zu erfüllen:

  1. Ernennung eines Einsatzverantwortlichen und eines Betreibers der technischen Res-source
  2. Übermittlung von Daten an den Netzbetreiber
  3. Wahl der Übermittlung einer Leistungsanpassung
  4. Definition des Bilanzierungsmodels
  5. Definition der Abrechnungsvariante

Eine genauere Beschreibung der einzelnen Aufgaben finden Sie im Merkblatt des DIHK.