Chemieberufe

Chemieberufe
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Informationen über die Prüfungen in der Chemie stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.

Chemikanten

Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil der Abschlussprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Prüfungsbereich Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit: 20 Prozent
  2. Prüfungsbereich Verfahrenstechnik: 5 Prozent,
  3. Prüfungsbereich Messtechnik: 5 Prozent,
  4. Prüfungsbereich Anlagentechnik: 10 Prozent,
  5. Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess: 30 Prozent,
  6. Prüfungsbereich Produktionstechnik: 15 Prozent,
  7. Prüfungsbereich Prozessleittechnik: 5 Prozent,
  8. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 Prozent,

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Chemielaboranten

Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil der Abschlussprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Prüfungsbereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten: 17,5 Prozent
  2. Prüfungsbereich Allgemeine und Präparative Chemie: 17,5 Prozent
  3. Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten: 27,5 Prozent
  4. Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen: 27,5 Prozent
  5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10,0 Prozent

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten sowie im Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Produktionsfachkraft Chemie

Prüfungsstruktur

Es gibt eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

  1. Prüfungsbereich Verfahrens- und Produktionstechnik: 50 Prozent
  2. Prüfungsbereich Anlagentechnik: 30 Prozent
  3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 20 Prozent

Bestehensregelungen

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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