Veranstaltungskaufleute

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Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte der zweten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung zum Ende der Berufsausbildung stattfinden.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:

  • Prüfungsbereich Veranstaltungswirtschaft
  • Prüfungsbereich Veranstaltungsorganisation
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch


Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Veranstaltungsorganisation sowie das Fallbezogene Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Bestehensregelungen

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.

Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.