Schädlingsbekämpfer

Schädlingsbekämpfer
© C. Schüßler / Adobe Stock

Prüfungsstruktur

Nach Ausbildungsverordnung besteht die Prüfungsstruktur aus einer Zwischen- und Abschlussprüfung.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

  1. Prüfungsbereich Gesundheits- und Vorratsschutz 30 Prozent,
  2. Prüfungsbereich Holz- und Bautenschutz 25 Prozent,
  3. Prüfungsbereich Pflanzenschutz 25 Prozent,
  4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.

Innerhalb des praktischen Teils der Prüfung sind die drei praktischen Aufgaben wie folgt
zu gewichten:

  1. die praktische Aufgabe, in der das Kundengespräch geführt wird 40 Prozent,
  2. die beiden übrigen praktischen Aufgaben jeweils 30 Prozent.

Bestehensregelungen

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung
sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

    Hinweise zur Ergänzungsprüfung

    Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des
    Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen,
    wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung
    des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige
    Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis
    2 : 1 zu gewichten.

    Prüfungstermine

    Die Prüfungstermine werden von dem Prüfungsausschuss frühzeitig festgelegt.