Bankkaufleute

Bankkaufleute
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Hier finden Sie die Prüfungsstruktur, Prüfungstermine- und Zeiten, sowie die Bestehensregelungen der Bankkaufleute

Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil der Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr und der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.

Die Industrie- und Handelskammern in NRW haben in Abstimmung mit den Berufsschullehrerverbänden und dem Bildungsministerium NRW den Zeitpunkt der Teil 1 Prüfung wie folgt festgelegt:


3-jährige Ausbildungsverträge

Frühjahrs-Termin des übernächsten Jahres nach Ausbildungsbeginn
(= 4. Ausbildungshalbjahr)

2,5-jährige Ausbildungsverträge  

Frühjahrs-Termin des übernächsten Jahres nach Ausbildungsbeginn
(= 4. Ausbildungshalbjahr)


2-jährige Ausbildungsverträge 

Herbst-Termin des nach dem Ausbildungsbeginn kommenden Jahres
(= 3. Ausbildungshalbjahr)

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Konten führen und Anschaffungen finanzieren mit 20 Prozent,
  2. Vermögen aufbauen und Risiken absichern mit 20 Prozent,
  3. Finanzierungsvorhaben begleiten mit 20 Prozent,
  4. Kunden beraten mit 30 Prozent sowie
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden
sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Der Antrag ist zulässig, wenn

  1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: Vermögen aufbauen und Risiken absichern, Finanzierungsvorhaben begleiten oder Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den
    Ausschlag geben kann.

Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt
werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.