Zweitschriften und Bescheinigungen

Zweitschriften und Bescheinigungen
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Beantragung von Zweitschriften

Sie haben Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr? Dann beantragen Sie doch eine Zweitschrift. Dazu senden Sie uns bitte den Antrag auf Zweitschrift ausgefüllt zurück. Zweitschriften sind gebührenpflichtig. Sie wird per Gebührenbescheid mit der Übersendung des Dokuments erhoben.

Beantragung von Bescheinigungen für die Rentenversicherung

Für die Beantragung einer Bescheinigung für die Rentenversicherung senden Sie uns den Antrag auf Ausstellung einer Rentenbescheinigung zu. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Diese wird per Gebührenbescheid mit der Übersendung des Dokuments erhoben.