Schlichtungen in der Ausbildung

Schlichtungen in der Ausbildung
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Bei aufkommenden Schwierigkeiten während der Ausbildung bieten wir Auszubildenden und Ausbildern die Möglichkeit, gemeinsam persönliche und rechtliche Anliegen zu besprechen. Wir wollen Sie begleiten und eine individuelle Lösung mit Ihnen zusammen erarbeiten.

Wir helfen Ihnen auch bei Fragen zu Insolvenz und Kurzarbeit während der Ausbildung weiter. Bitte lassen Sie sich vom IHK-Ausbildungsberater informieren, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb betroffen sind. Einen Informationsflyer zu diesem Thema finden Sie im Download-Bereich.

Sprechen Sie Ihren Ausbildungsberater an!

Schlichtungsverfahren

Bei allen Streitigkeiten, die das Ausbildungsverhältnis betreffen, ist vor dem Gang zum Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer einzuschalten, der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt ist.

Informationen über das Antragsverfahren und den Ablauf einer Schlichtungsverhandlung finden Sie im Download-Bereich.

Bei Fragen zum Schlichtungsverfahren hilft Ihnen Joachim Nowak gerne weiter.

Beratungsangebot bei sexueller Belästigung während der Ausbildung

Sexuelle Belästigung kommt leider auch am Ausbildungsplatz vor. Betroffene Auszubildende stehen mit ihrem Problem oftmals allein da. Nicht immer finden sie ausreichend Unterstützung in der Familie, bei Freunden oder im beruflichen Umfeld.

Eine gesetzliche Definition der sexuellen Belästigung am Ausbildungsplatz findet man in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darunter fällt jedes sexuell bestimmte Verhalten, das unerwünscht und geeignet ist, eine Person herabzuwürdigen. Das können körperliche Berührungen, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, das Vorzeigen pornografischer Fotos und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen sein.

Nach dem AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz zu schützen. In extremen Fällen kann die verhaltensbedingte Kündigung des Belästigenden gerechtfertigt sein.
 
Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche und rechtliche Situation zu besprechen. Wir wollen Sie begleiten und eine individuelle Lösung mit Ihnen erarbeiten.
 
Wir garantieren ein vertrauliches Beratungsgespräch. Wenn Sie sich beraten lassen möchten, stehen Ihnen unsere beiden Ansprechpartner Elke Peggen und Thomas Anft gerne zur Verfügung.
 
Erstkontakt per E-Mail an: frageantwort@mittlerer-niederrhein.ihk.de
 
Hinweis: Dieses Hilfsangebot steht Auszubildenden zur Verfügung, deren Berufsausbildungsvertrag bei der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein eingetragen ist.