Präferenznachweise ab dem 1. Mai 2024 nur noch im Original
Während der Covid-Pandemie konnten Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, A.TR, etc.) für die Gewährung von Präferenz ausnahmsweise mit digitaler Signatur oder einem Stempel oder Siegel der zuständigen Behörden oder als Kopie auf Papier vorgelegt werden. Diese Maßnahme läuft am 1. Mai 2024 aus.
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